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Doping oder verbotene Medikation? Die Unterscheidung

Veröffentlicht von holsteinerausbayern am Mai 27, 2012
Veröffentlicht in: Rund ums Pferd, Startseite, Turniersport, Wissenswertes. Schlagwort: Doping, verbotene Medikation.

.Doping – eine Definition

label for dangerous goods, class 6.1a

label for dangerous goods, class 6.1a (Photo credit: Wikipedia)

Das Veterinär-Reglement der Internationalen Reiterliche Vereinigung (FEI) unterscheidet zwischen Doping und verbotener Medikation. Letztere ist wiederum in zwei Klassen unterteilt, A und B. Nur wenige Substanzen sind dazu gehören die meisten Wurmmittel, Vitamine, Fliegenschutzmittel, Ranitidin, Cimetidin und Omeprazol (zur Behandlung von Magengeschwüren), Elektrolyte (mit Auflagen) und Antibiotika (mit Auflagen), Allyltrenbolon (RegumateR, zur Unterdrückung der Rosse).
Wenn ein Reiter des Dopings überführt und rechtskräftig verurteilt ist, wird es eng. Er muss nicht nur eine Turniersperre bis zu zwei Jahren absitzen und eine Geldstrafe plus Verfahrenskosten zahlen, die schnell hohe vierstellige Beträge erreicht, er ist auch nach den Regeln des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für die nächsten olympischen Spiele gesperrt. Das gilt nicht für verbotene Medikation. Außerdem werden in allen Fällen, auch wenn es sich „nur“ um Medikation handelt, Pferd und Reiter von dem betreffenden Turnier disqualifiziert.
Zur Gruppe Doping gehören alle Substanzen, die die Leistung des Pferdes beeinflussen können (engl.: may, gemeint ist hier die Absicht), alle „Cocktails“ oder Mixturen  aus verschiedenen Substanzen und sogenannte maskierende Substanzen, mit denen die eigentlich wirksame Substanz verschleiert werden kann. Weiterhin zum Doping zählen auch Substanzen, für die es keinen allgemein anerkannten medizinischen Einsatzbereich gibt und Substanzen, die normalerweise in der Humanmedizin oder bei anderen Tierarten eingesetzt werden. Auch alle Mittel, mit denen die Gliedmaßen oder andere Körperteile (hyper)sensibilisiert beziehungsweise desensibilisiert werden, fallen unter Doping. Folgende Wirkstoffe sind unter anderem im FEI-Reglement aufgeführt:
• zwei oder mehr entzündungshemmende oder ähnlich wirkende Substanzen (Cocktails)
• alle Psychodrogen und Anti-Epileptika wie Reserpin, Gabapentin, Fluphenazin und Guanabenz.
• Antidepressiva
• Beruhigungsmittel (auch beruhigende Antihistaminika), die üblicherweise bei Menschen und anderen Tieren als Pferde eingesetzt werden.
• Narkotika, Opiate, Endorphine.
• Amphetamie und andere Wirkstoffe, die auf das zentrale Nervensystem wirken, eingeschlossen Kokain und andere Psychodrogen.
• Betablocker
• Entwässernde Wirkstoffe (Diuretika) und andere maskierende Substanzen
• Anabolika
• Peptide (dazu gehört zum Beispiel Insulin)
• Hormone, natürliche wie künstliche. Dazu gehört auch Cortisol oberhalb des  Grenzwerts
• Alle Substanzen, die für den Einsatz in der Humanmedizin entwickelt wurden, für die es alternativ in der Tiermedizin übliche Mittel gibt.
• Wirkstoffe, die die Gliedmaßen oder andere Körperteile (hyper)sensibilisieren bzw. desensibilisieren.

Verbotene Medikation 

Im Falle der verbotenen Medikation kann dem Reiter eine „Schnellverfahren“ (Fast Track) angeboten werden. Falls er die Analyse der A-Probe akzeptiert, erhält er eine „administrative“ Geldstrafe wird von dem betreffenden Turnier disqualifiziert. Weitere Kosten entstehen ihm nicht. Der Fall wird auf der Website der FEI veröffentlicht.
Als Medikation Klasse A gelten Wirkstoffe, die die Leistungsfähigkeit des Pferdes beeinflussen können, nicht unbedingt müssen (Was nach Ansicht von Fachleuten zu schwach formuliert ist), indem sie Schmerzen lindern, beruhigen, anregen oder das Verhalten des Pferdes auf andere Weise manipulieren, zum Beispiel
• Mittel zur örtlichen Betäubung
• Mittel, die auf die Funktion des Herzens wirken
• Mittel, die die Tätigkeit der Atmungsorgane fördern
• Clenbuterol und andere auf die Bronchien wirkende Substanzen
• ein einzelner Entzündungshemmer (also kein „Cocktail“) oder die Abbauprodukte davon
• eine einzelne Cortison-Substanz
• Beruhigungsmittel, die für den Gebrauch in der Pferdemedizin zugelassen sind, einschließlich Antihistaminika, auch pflanzliche Wirkstoffe, die nicht ausdrücklich als Doping geführt werden.
• Muskelentspannende Wirkstoffe
• Gerinnungshemmende Mittel wie Heparin.
Als Medikation Klasse B gelten Substanzen, die nur begrenzt die Leistung beeinflussen oder die dem Pferd versehentlich zugeführt worden sein könnten, etwa weil sie in einem bestimmten Diätfutter enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel
• Isoxuprine
• DMSO (über dem Schwellenwert)
• Husten unterdrückende Wirkstoffe
• bestimmte pflanzliche Stoffe wie Hordenin.

Wie viel darf man…

Bei den meisten Wirkstoffen gilt die absolute Null-Lösung, das heißt, auch geringe Mengen erfüllen bereits den Tatbestand der verbotenen Medikation bzw. des Dopings. Das kann zum Problem werden, wenn immer feinere Untersuchungsmethoden auch winzige Mengen immer länger nachweisbar machen.
Schwellenwerte gibt es für Substanzen, die im natürlich im Organismus vorkommen, etwa das Sexualhormon Testosteron oder körpereigenes Cortison.

Quelle: St. Georg

Das Substanzenlexikon des St. Georg gibt einen Überblick über verbotene Substanzen. Von A wie Ace bis Z wie Zuclopenthixol.

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