Der Reitsport im Jahr 2021…fast scheint es so als werde Pferdesport bzw. Leidenschaft mehr in sozialen Netzwerken als im Pferdestall ausgetragen. Ist ja auch klar. Papier ist geduldig, entsprechende Videos oder Fotos untermalen die selbst erträumte Selbstdarstellung. Jeder kann sich im Internet so darstellen wie er erhofft von anderen gesehen zu werden. Persönlichen Kontakt von Auge zu Auge bzw. im Stall hinter die tatsächlichen Kulissen zu schauen hat ausgedient. Man lernt wohl schon im jugendlichen Alter: „Überprüfe deine Quellen“… doch einfach kurz über einen Messenger Kontakt aufzunehmen, geht deutlich einfacher und sollte ausreichen…. oder etwa nicht???….
Leider sind in der Profipferdebranche wichtige Begrifflichkeiten der Qualifizierung nicht geschützt. Darum darf sich jeder Bereiter, Ausbilder, Pferdesachverständiger, Hufbeschlagsguru oder sonst was nennen, eben nur nicht: Staatlich geprüfter Hufschmied, Pferdewirt-(schaftsmeister) FN u. staatlich geprüft. Der Begriff Reitlehrer steht jedem zu der meint es besser zu können als der „Schüler“. Es ist schon unglaublich wieviel Arbeit der eine oder andere auf sich nimmt um zu suggerieren, dass er der einzige ist der das Metier versteht. Das kann von selbst erstellten Gutachten bis zu so dermaßen erfundenen Geschichten gehen, dass selbst Münchhausen erblasst wäre. Um die Geschichten noch glaubhafter zu machen, kommen einige sogar auf die Idee ihre sogenannten „Kollegen“ zu denunzieren, wobei das Wort Kollege wohl nicht mal im entferntesten zutrifft. Denn ein Großteil der „echten“ Berufsreiter hat eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Prüfung vor der Landwirtschaftskammer. Leider ist dies für Lieschen Müller nicht immer so einfach zu durchschauen. Das Leistungsklassenwirrwarr oder auch das Qualifikationschaos der Begrifflichkeiten macht es nicht einfacher und sollte sich jemand gut verkaufen, mit alles besser können als die anderen, besonders als diejenigen die schon länger mit Pferden arbeiten als „Münchhausen“ überhaupt an Lebensjahren zählt, ist es nicht mehr verwunderlich das unser Lieschen gerne bereit ist das doppelte an Geld auszugeben was eigentlich ein „echter“ Fachmann gekostet hätte. Wie soll sie es auch beurteilen können?!
Auch wir gerieten in den Focus der Denunzierung. Aber wir haben Geduld bis Vater Staat tätig wird. Nach wie vor und besonders in der Zeit der allesamts bekannten Hetze in den sozialen Netzwerken werden Verleumdung nach § 187 : Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Warten wir es ab bis das Gesetz entscheidet. Teil eins ist jedenfalls erfüllt….
Und ps.: Jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt…